Arbeitssicherheit + Gesundheitsschutz auf Baustellen Teamarbeit für eine sichere Baustelle Arbeitsschutzkoordination nach den Vorgaben der Baustellenverordung (SiGe -Koordination) sowie notwendige und sinnvolle Koordination des Arbeitsschutzes im Allgemeinen.

1. Planung

Beratung von Bauherren und Architekten
… 
Erarbeitung von Arbeitsschutzkonzepten
(SiGe-Planung, Baustellenordnung, Abbruchsicherheitskonzept etc.)
Planung von Baustelleneinrichtungen
Planung von Baustelleneinrichtungen (BE-Planung) und Schutzmaßnahmen beim Bauen im Bestand/bewohnten Zustand/laufenden Firmenbetrieb. …für Unbeteiligte und Anwohner sowie anderer betrieblichen Tätigkeiten (gewerblicher Bereich)
Planung arbeitsschutztechnischer Einrichtungen
Planung arbeitsschutztechnischer Einrichtungen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage- „Unterlage für spätere Arbeiten“. (Instandhaltung, Reperatur, Revision, Reinigungsmaßnahmen etc.)
Erstellung und Versendung der „Vorankündigung“ an die betreffende staatliche Arbeitsschutzbehörde.
Erarbeitung von Durchführungskonzepten in Hinsicht auf Kostenminimierung und Terminoptimierung

2. Bauphase

Überwachung und Kontrolle
Überwachung / Kontrolle der sinngemäßen Umsetzung der Arbeits-schutzmaßnahmen in der Ausführungsphase durch Baustellensicherheitsbegehungen (Bsb) sowie laufende Erstellung einer Dokumentation und Protokollierung der ensprechenden Begehung.
Durchführung von Mängelbeseitigungskontrollen
Überwachung und Dokumentation der Beseitigung von festgestellten Arbeitsschutzmängeln
Arbeitsschutz-Koordination
Sinnvolle Arbeitsschutz-Koordination der Baufirmen in Abstimmung mit der verantwortlichen Bauleitung und der geplanten sicherheitstechnischen Einrichtungen.
Durchführung von Arbeitsschutzbesprechnungen.
vor Baubeginn oder für die Problembearbeitung während der Bauphase.

3. baubegleitende Leistungen

Gefährdungsbeurteilung für die Bauwirtschaft
(Hochbau- und Ausbaugewerke)
Planung, Überwachnung und Abnahme
Planung, Überwachnung und Abnahme (Freigabe) von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Leistungen zur Qualitätssicherung im Gerüstbau
(„G-Check“) als „befähigte Person“ im Gerüstbau.
Kontrolle von Auffangsystemen
Kontrolle von Auffangsystemen / persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
sowie zum Halten und Retten ( Sachkunde nach BGR 198 und 199).
Bauüberwachung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Arbeitsschutzplanung und Bauüberwachung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen
(Sachkunde gemöß BGR 128 Altlasten).
Bauüberwachnung bei Arbeiten im Umgang mit asbesthaltigen Stoffen
Arbeitsschutzplaung und Bauüberwachnung bei Arbeiten im Umgang mit asbesthaltigen Stoffen
(Sachkunde gemäß TRGS 519 Asbest).